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Hausverwaltung nach WEG Teil 2

Als Verwalter vertreten wir somit die einzelnen Eigentümergemeinschaften gegenüber den Behörden, den Versorgungsunternehmen, Versicherungen und anderen Dritten. Desweiteren aber auch gegenüber den Bauträgern dieser Liegenschaft, insbesondere dann, wenn die Gewährleistungsfristen noch bestehen nach VOB, oder wenn es sich um versteckte Mängel handelt, die erst im Laufe der Zeit auftreten. Dies kann im Einzelfall bis zu zwanzig Jahre sein. Dieser Punkt gilt auch für kernsanierte Altbauten, wenn grob fahrlässig gearbeitet wurde, statische Vorgaben nicht beachtet wurden oder andere schwere Mängel geltend gemacht werden.
Desweiteren verwalten wir die Rücklagen und deren Verzinsung. Bei den jährlichen Eigentümerversammlungen wird das zurückliegende Wirtschaftsjahr mit allen Einzelheiten, die jeder Eigentümer auch in schriftlicher Form erhält, besprochen. Bei größeren Immobilieneinheiten empfiehlt es sich Vertreter der Eigentümergemeinschaft zu wählen, diese fungieren dann als Kontrollorgan und können die Unterlagen in unserem Hause prüfen. Sollten Modernisierungsmaßnahmen an der Immobilie anstehen, so kann selbstverständlich in unserem Hause ein entsprechendes Konzept dazu erarbeitet und realisiert werden. Bitte sehen Sie sich dazu unsere Unterlagen zum Thema Sanierung an. Weitere Serviceleistungen wie Nebenkostenabrechnung (die natürlich zum Paket Hausverwaltung gehören) sind ebenfalls gesondert dargestellt.