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Hausverwaltung nach WEG Teil 1

Nach folgenden Punkten erstellen wir, nach Ihren Wünschen und den Erfordernissen der Immobilie, den Hausverwaltungsvertrag.
Dies gilt für Miethäuser. Selbstverständlich verwalten wir auch Gemeinschaftseigentum nach dem Gesetz über das Wohneigentum WEG Teil 2. Dies gilt auch für öffentlich gefördertem Wohnraum.

  • Wir sind bei der Suche nach einem geeigneten Mieter behilflich, z. B. durch Veröffentlichung von Inseraten in einschlägigen Medien.
  • Haben Sie sich für einen Mieter entschieden, führen wir für Sie den Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages einschließlich der Abnahme und Übergabe der Wohnung bzw. Geschäftsräume durch.
  • Wir überwachen die Miet- und Nebenkostenzahlungen der Mieter oder Pächter. Sollten sich Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverhalten oder sonstige Auffälligkeiten ergeben, teilen wir Ihnen dieses sofort mit, damit Sie als Hauseigentümer rechtliche Maßnahmen zur Wahrung ihrer Rechte einleiten können.
  • Wir optimieren Dienstleistungen wie Wartungsverträge etc. Ebenso ermitteln wir den Versicherungsbedarf und im Schadensfall die Abwickelung.
  • Wir sorgen für eine pünktliche Bezahlung aller anfallenden Bewirtschaftungskosten für das Anwesen.
  • Wir überwachen laufend für Sie den baulichen Zustand Ihrer Immobilie .
  • Wir planen periodisch im voraus alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
  • Wir führen für Sie die Planung und Überwachung von Umbau und Modernisierungsmaßnahmen durch.
  • Wir sind behilflich bei der Formulierung und Ausgestaltung der Anträge für das Bauamt, ebenso bei der Erfüllung vom Bauamt erteilter Auflagen.
  • Wir führen auf Wunsch auch Kleinreparaturen durch, die von unserem Fachpersonal abgearbeitet werden.
  • Wir vergeben und überwachen, nach vorheriger Absprache mit Ihnen, alle notwendigen Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen.